National

Kommunalfinanzen gestärkt –

Übersicht über die Jahre 2000 bis 2018

Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge und zur Sicherung der technischen und sozialen Infrastrukturen, zu denen u. a. die kommunalen Verkehrswege, der öffentliche Personennahverkehr, die Energie- und Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung, der Brand- und Katastrophenschutz, die Schulträgerschaft, Kindergärten, Friedhöfe, Musik- und Volkshochschulen, Sportstätten und soziale Einrichtungen gehören. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben besitzen die Kommunen als eigenständige staatliche Verwaltungseinheiten eigene Finanzmittel – im Wesentlichen aus Steuermitteln -, die sie eigenverantwortlich einsetzen.

  • Aufgrund der positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen erzielen die Städte, Kreise und Gemeinden seit 2012 insgesamt wieder Finanzierungsüberschüsse (2012: 2,6 Mrd. Euro; 2013: 1,5 Mrd. Euro, 2014: 1,3 Mrd. Euro, 2015: 3,1 Mrd. Euro).
  • Zusätzlich Entlastungen durch den Bund bei den Ausgaben für soziale Leistungen (z. B. vollständige Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Umfang von rund 30,4 Mrd. Euro für den Zeitraum 2012-2017) sowie die derzeit günstigen Finanzierungsbedingungen.
  • Um finanzschwache Kommunen zu unterstützen, stellt der Bund seit 2015 mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung.
  • Für das Bundesprogramm ländliche Entwicklung -stehen ab 2017 jährlich 55 Millionen Euro allein für diese Initiative zur Verfügung. Dies entspricht fast dem 6-fachen des Jahres 2016.
  • Kinderbetreuung für unter Dreijährige: Der Bund stellt für die Investitions- und Betriebskosten bis einschließlich 2017 insgesamt 8,6 Mrd. Euro bereit.
  • Personennahverkehr: Die Kommunen profitieren von der 2016 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Diese wurden ab 2016 auf 8,2 Mrd. Euro erhöht und sollen in den Folgejahren bis einschließlich 2031 jährlich mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert werden. Beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm haben Bund und Länder vereinbart, dieses im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen über 2019 hinaus ungekürzt fortzuführen.
  • Kommunalentlastung 2015-2017: Seit 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 1 Mrd. Euro jährlich. Die Entlastung erfolgt zu jeweils 0,5 Mrd. Euro über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 46 SGB II und über einen erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
  • Kommunalentlastung seit 2015: Verbilligte Abgabe von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, die Unterbringung von Flüchtlingen und weitere öffentliche Aufgaben sowie die mietzinsfreie Bereitstellung von Liegenschaften und Erstattung der Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten (zur Unterbringung von Flüchtlingen) durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
  • Kommunalentlastung ab 2018: um weitere 5 Mrd. Euro jährlich.
  • Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz erhalten Länder und Kommunen für die Bewältigung der mit der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern verbundenen Kosten 2 Mrd. Euro über die Umsatzsteuer im Jahr 2015.
  • In 2016 erhielten die Länder und Kommunen:

• 2,68 Mrd. Euro Abschlagszahlung an die Länder und Kommunen für die Kosten bei der Aufnahme von Flüchtlingen während der Bearbeitung der Asylanträge.
• 0,27 Mrd. Euro Abschlagszahlung für die Kosten durch nicht anerkannte Asylbewerber für das Jahr 2016.
• zunächst für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre 0,35 Mrd. Euro zur Finanzierung der Kosten unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge.

  • Interkommunale Zusammenarbeit – Änderung des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2016, nach der künftig bei Vorliegen von in der Gesetzesänderung genannten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgetauschten Leistungen anfällt.

National

Verbesserung der Infrastruktur

  • Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 umfasst ein Investitionsvolumen von 269,6 Mrd. Euro. Dabei entfallen rd. 132,8 Mrd. Euro (49,3 %) auf die Straße, 112,3 Mrd. Euro (41,6 %) auf die Schiene und 24,5 Mrd. Euro (9,1 %) auf die Wasserstraße. Das sind Investitionsmittel für rund 1000 Projekte.
  • In ländlichen Räumen können Vorhaben mit einer entsprechend hohen raumordnerischen Bedeutung auch im Fall einer weniger hohen Wirtschaftlichkeit in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden.
  • Bundesförderprogramm Breitbandausbau – Für Beratungsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen standen für die Landkreise und Kommunen seit Oktober 2015 bisher rund 2,7 Milliarden Euro bereit. 2016 wurde das Programm für den flächendeckenden Ausbau der schnellen Netze um 1,3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit stehen insgesamt 4 Milliarden Euro im BMVI für das schnelle Internet zur Verfügung. Das Programm sieht vor allem die Förderung des Netzausbaus in Regionen vor, die bisher unterversorgt sind und in welchen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit pro Sekunde ( siehe weiter unter Kapitel Industrie 4.0. – Digitalisierung).
  • Ausweitung der Städtebauförderung um die Programme „Stadtumbau Ost“ (2002) und „Stadtumbau West“ (2004), „Förderung von aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ (2008) und „Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen“ (2008/2009), „Kleine Städte und Gemeinden“ (2010): insgesamt 3,219 Milliarden Euro in den Jahren 2002 bis 2014; inzwischen Aufstockung der Städtebauförderung auf 790 Millionen Euro im Programmjahr 2017.

Europäisch

Europäische Union beteiligt sich

  • Die fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) sind mit einem Budget von 454 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014–2020 das wichtigste investitionspolitische Instrument der Europäischen Union.
  • Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds (KF), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) werden seit 2014 innerhalb eines gemeinsamen strategischen Rahmens zusammengefasst. Deutschland erhält in der laufenden Förderperiode rund 28,8 Mrd. Euro aus EFRE, ESF, ELER und EMFF, die durch Bundes- und Länderprogramme umgesetzt werden.
  • Der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), rd. 2,6 Mrd. Euro in 2016.
  • Der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und der Städtebauförderung, rd. 2,4 Mrd. Euro in 2016.