Fortschritte in der Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland ist von circa 890.000 im Jahr 2015 auf gut 280.000 im vergangenen Jahr gesunken. Im Dezember 2016 wurden nur noch 16.442 Zugänge von Asylsuchenden registriert.

Europäisch

Weitgehende Vermeidung illegaler Migration über die Türkei durch europäische Maßnahmen

  • Vereinbarung eines Rückführungsmechanismus mit der Türkei hat Fluchtanreize vermindert.
  • Die Türkei erhält von der EU bis zu sechs Milliarden Euro, um die Lebensperspektiven der syrischen Flüchtlinge in ihrem Land zu verbessern und die Schleuserkriminalität zu bekämpfen.
  • Die Grenzen auf der Balkanroute wurden geschlossen.

 

Schutz der EU-Außengrenzen

  • Seit Februar 2016 Einsatz eines NATO-Marineverband unter deutscher Führung zur Unterstützung der griechischen und türkischen Küstenwache gegen Schleuser in der Ägäis.
  • Grenzschutzagentur Frontex wird zu einer europäischen Grenz- und Küstenwache mit erweiterten Befugnissen ausgebaut.

 

Entlastung der Länder an den

EU-Außengrenzen

  • Neu ankommende Schutzsuchende werden auf Betreiben der EU in Italien und Griechenland in Registrierungszentren (sogenannten Hotspots) aufgenommen.
  • EU-Länder helfen Griechenland mit finanziellen und personellen Mitteln bei der Registrierung, Anhörung und Rückführung der illegal eingereisten Flüchtlinge.
  • EU unterstützt Griechenland und andere betroffene EU-Länder bei der Bewältigung der humanitären Herausforderung.

International

Bemühungen um Frieden in Syrien

  • Es gibt weiter ein internationales Tauziehen um eine politische Lösung des Konflikts.
  • Die Bundeswehr beteiligt sich an einer internationalen Allianz, um den IS-Terror zurückzudrängen.
  • Eine internationale Geberkonferenz der UN hat mehr als neun Milliarden Euro eingesammelt, um syrischen Flüchtlingen in ihrer Heimatregion zu helfen. Deutschland steuert 2,3 Milliarden Euro bei. Dies ist eine der größten Zusagen ihrer Art in der Geschichte der UN.

 

Rückführungsabkommen

  • Deutschland hat bereits mit einer Vielzahl von Ländern, darunter z.B. Afghanistan, Rückführungsabkommen abgeschlossen.
  • Verhandlungen der EU über den Abschluss weiterer Abkommen laufen, u.a. mit Tunesien, Algerien und Marokko.

National

Asylpaket I

  • Asylverfahren wird beschleunigt.
  • Vorrang von Sach- vor Geldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen.
  • Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt. Verschärfung der Strafbarkeit von Schleusern.
  • Änderungen im Baurecht erleichtern Unterbringung von Asylbewerbern.

 

Asylpaket II

  • Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Gruppen.
  • Aufbau von Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive; Leistungsbezug nur am Zuweisungsort.
  • Einschränkung der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen.

 

Verbesserung der Verfahrensabläufe

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet effektiver: Im Jahr 2016 hat das Amt 695.733 Anträge entscheiden. Das sind 146 Prozent mehr als im Jahr 2015. Die Bearbeitungsdauer hat sich auf etwa fünf bis sieben Monate verkürzt. Der Abbau der Antragsrückstände geht zügig voran.
  • Die Zahl der Mitarbeiter hat sich im Laufe des Jahres 2016 mehr als verdoppelt: von 3.500 auf gut 7.000.
  • Neuer fälschungssicherer Flüchtlingsausweis ermöglicht eine zentrale Datenerfassung. Er ist Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen.
  • Flüchtlinge werden grenznah registriert und erkennungs­dienstlich behandelt. Hunderttausende von Registrierungen wurden nachgeholt.
  • Datenaustausch der Behörden erleichtert Steuerung von Aufnahme und Integration.

 

Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten

  • Gesetzliche Vermutung, dass Asylbegehren von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern unbegründet sind, beschleunigt Verfahren.
  • Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer führt zu deutlichem Rückgang der Flüchtlingszahlen von dort.
  • Der Bundestag hatte die Erweiterung der Liste der herkunftssicheren Länder um Marokko, Algerien und Tunesien beschlossen. Das Gesetz fand im Bundesrat jedoch nicht die nötige Mehrheit, weil die von Grünen und Linken mitregierten Länder nicht zustimmten.
  • Marokko, Algerien und Tunesien haben ihre Zusammenarbeit bei der Rückübernahme ihrer Staatsbürger zugesagt. Sie muss weiter verbessert werden.

 

Verschärfung des Ausweisungsrechts

  • Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge können bereits nach der Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe – selbst auf Bewährung – ihren Schutzstatus verlieren.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert die Staatsanwaltschaft frühzeitig über Straftaten.
  • Hürden für Abschiebungen wurden gesenkt. Bis Ende 2016 haben über 80.000 Migranten Deutschland wieder verlassen, rund 55.000 freiwillig.

 

Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

  • Arbeit ist die beste Integration: Bund schafft 100.000 Arbeitsgelegenheiten. Geduldete erhalten Bleiberecht für die Dauer der Berufsausbildung. Verzicht auf Vorrangprüfung in bestimmten Regionen.
  • Mehr Kapazitäten bei Integrationskursen.
  • Erleichterte Niederlassungserlaubnis bei nachweislich erbrachten Integrationsleistungen.
  • Leistungskürzung bei Ablehnung von Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten.
  • Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung von Problemen in Ballungszentren.