Forderung der CDU-Kreispartei-Paderborn jetzt offizieller Bestandteil des Regierungsprogramm der NRW-CDU

Forderung der CDU-Kreispartei-Paderborn jetzt offizieller Bestandteil des Regierungsprogramm der NRW-CDU

Kreis Paderborn (khw). Die Wünsche und Anregungen der CDU im Kreis Paderborn haben auch den Landesparteitag der Union in Münster überzeugt, an der auch eine 18-köpfige Delegation aus dem Kreis Paderborn teilnahm.

CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet lobte in einer Vorstandssitzung am Vorabend des Landesparteitages das Engagement der Paderborner und hob den Landtagsabgeordneten und Kandidaten für die Stadt Paderborn, Daniel Sieveke, besonders hervor, der als Sprecher der CDU-NRW im Untersuchungsausschuss im Fall des Berlin-Attentäters Amri hervorragende Arbeit geleistet hat.

Die Forderungen der Paderborner nach einer regionalen Deckelung beim weiteren Ausbau der Windenergie zugunsten der Kommunen, in denen bereits eine Vielzahl von Windkraftwerken stehen, sind jetzt offizieller Bestandteil des künftigen Regierungsprogrammes der NRW-CDU. „Damit hat sich ausgezahlt, dass wir dieses gerade für den ländlichen Raum wichtige Thema so beharrlich verfolgt haben“, stellt der Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Wange fest. Unterstützt wurde er dabei von allen Vereinigungen der CDU-Kreispartei.

Wange sieht dies auch als Bestätigung dafür, dass man sehr wohl erkannt habe, dass durch die ständige Überforderung der Menschen durch den ungebremsten Ausbau der Windenergie zulasten der Lebensqualität der soziale Frieden in den Dörfern auf Dauer gestört sei. Wange: „Der Parteitagsbeschluss vermittelt auch eine weitere klare Botschaft, denn selbst in möglichen Koalitionsgesprächen nach der NRW-Wahl im Mai wäre die Regulierung Windkraft nicht mehr außen vor.“ Der Kreisvorsitzende sieht es nicht als Nachteil an, dass die von der Kreis-CDU ins Spiel gebrachte Mindestabstandsregelung von „7H“ (Entfernung zur Wohnbebauung mindestens das Siebenfache der Anlagenhöhe) nicht ins Wahlprogramm aufgenommen wurde. „Es reicht uns, wenn die Kommunen endlich wieder selber planen und entscheiden dürfen und nicht nur das Wohl der Investoren gerichtlich eingeklagt werden kann. Was wir brauchen, ist Rechtssicherheit und vernünftiges Augenmaß.“ Das gelte im Übrigen auch für die Erneuerung von Windkraftanlagen („Repowering“), bei der künftig für eine neue, in der Regel deutlich höhere Anlage drei ältere abgebaut werden müssen bei einer gleichzeitig größeren Abstandsregelung zur Wohnbebauung.

Im Regierungsprogramm wird die Windenergie „als wichtige Quelle heimischer Erneuerbarer Energien“ begrüßt. Wörtlich heißt es weiter: „Ihren Ausbau werden wir jedoch nur mit der größtmöglichen Zustimmung und Akzeptanz der Bevölkerung und der Kommunen sowie unter Beachtung eines bestmöglichen Landschaftsschutzes vorantreiben. Bei ihrem Ausbau hat die kommunale Planungshoheit Vorrang. Der in Nordrhein-Westfalen geltende Winderlass wird überarbeitet mit dem Ziel, dass u.a. ein „Regionaler Deckel“ entwickelt wird, der die bereits erfolgte Flächennutzung für den Windenergieausbau in den Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt. Das Land muss hierfür einen sicheren Rechtsrahmen schaffen.“

Die bisher unternommenen kommunalen Anstrengungen zum Ausbau der Windenergie seien von der Landesplanung zu berücksichtigen und zu würdigen. Maßnahmen, die zu einer Reduzierung von Belastungen beitragen, z. B. die Einführung einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen, seien ausdrücklich zu unterstützen und zu fordern, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Schließlich folgt ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung. „Deshalb müssen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Ausbau der Windkraft rechtssicher auf ihrem Gebiet selbst zu steuern. Eine Überforderung einzelner Kommunen und Regionen darf es nicht geben. Wir werden uns einer landesplanerischen Abstandsregelung nicht verschließen. Aus raumordnerischer Sicht ist gänzlich aus Festlegungen für die Windenergienutzung zu verzichten.“